Alle Kosten einbeziehen

Bei jeder Entscheidung über weitere Ansiedlungen müssen die Folgekosten berücksichtigt
werden, die eine weitere Vernichtung lebendigen Bodens mit sich bringt. Neben dieser
Bodenvernichtung entstehen weitere Umweltkosten bei Bau und Betrieb.
So rechnet das Umweltbundesamt heute mit einem Kostensatz von 201 Euro 2021 pro Tonne
Kohlendioxid (t CO2), bei einer fairen Bewertung der Belastung zukünftiger Generationen
ergibt sich sogar ein Kostensatz von 698 Euro 2021 pro Tonne Kohlendioxid (Quelle: BMU).
Starke CO2– Belastungen ergeben sich z.B. bei der Produktion von Beton für Gebäude und
versiegelte Flächen sowie beim Güterverkehr mit fossilen Brennstoffen.
Flächenversiegelung mindert die CO2– Speicherung im Humus-Boden. Bis sich 1 cm
fruchtbarer Boden neu bildet, dauert es 200 bis 300 Jahre (Quelle: BMU).

Verkehrsplanung

Der Güterfernverkehr mit Logistikzentren an Autobahnen ist ein Auslaufmodell. Das BMVI
befürwortet den Güterfernverkehr auf der Schiene. An Verladestationen am Schienennetz
erfolgt die Verladung für den regionalen Lkw-Verkehr.

Bundespolitische Ziele

Daher will die Bundesregierung in ihrer Planung von 2016 den Flächenverbrauch bis 2030
auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Das integrierte Umweltprogramm des BMU
formuliert für 2030 ein Ziel von 20 ha pro Tag (Quelle: BMU). (Bezogen auf den Kreis Hersfeld-Rotenburg: max. 22 ha pro Jahr). Der tatsächliche Verbrauch liegt bundesweit bei 56 ha pro Tag.
Nach dem Ziel der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie sollte der Flächenverbrauch bis zum
Jahr 2020 auf max. 2,5 ha pro Tag gesenkt werden.
In absehbarer Zeit sollten aus Umweltschutzgründen gar keine weiteren
Flächen mehr ausgewiesen werden.


Die Gewerbesteuer – was bleibt wirklich hängen?

Viele Kommunalpolitiker bekommen angesichts der erwarteten Gewerbesteuer glänzende Augen. Doch wie hoch ist der Gewinn für die Gemeinden wirklich?
Wenn oben beschriebener Personenkreis von Gewerbesteuereinnahmen redet und seinen
Lobgesang darüber anstimmt, so spricht dieser von der Brutto-Gewerbesteuereinnahme.
Ebenso wie ein Unternehmer von seinem Umsatz die Kosten abziehen muss, um den Gewinn zu erhalten, muss bei der Ermittlung der Netto-Gewerbesteuereinnahme vorgegangen werden.

Brutto-Gewerbesteuereinnahme

abzüglich: abzuführende Kreis- und Schulumlage ( bei steigender Gew.St.-Einnahme bzw.
Steuerkraftmesszahl dazu prozentual steigend)

abzüglich: abzuführender Bund-/Länderanteil ( bei steigender Gew.St.-Einnahme dazu
prozentual steigend)

abzüglich: Kürzung des Kommunalenfinanzausgleiches (KFA), d.h. die Gemeinde bekommt
entsprechend der Höhe der Gew.St. Einnhame weniger Geld vom Land.

abzüglich: Kürzung der Förderquoten, bedingt durch steigende Gew. St.- Einnahme und damit
verbundener Steuerkraftmesszahl.

abzüglich: Kosten für Müllentsorgung, hervorgerufen durch parkende LKW, Stromkosten für Straßenbeleuchtung und Winterdienst

abzüglich: Mehrkosten für die laufende Instandsetzung der gewerblichen Infrastruktur durcherhöhten LKW-Verkehr

abzüglich: Rücklage für Straßenneubau bzw. Erneuerung

abzüglich: Kostenstelle für Verwaltungspersonal

Nach Abzug dieser Positionen ergibt sich die Netto-Gewerbesteuereinnahme.
Wird das fragliche Gewerbegebiet als Interkommunales Gebiet ( d.h. mehrere Gemeinde zusammen erschließen dieses Gebiet) betrieben und erschlossen, so teilt sich die Bruttogewerbesteuer-Einnahme prozentual unter den Beteiligten auf. Die Gemeinde und deren Bevölkerung, auf deren Gebiet sich die Gewerbeansiedlung befindet hat jedoch sämtliche daraus resultierenden Belastungen, z. B. großflächige Versiegelung, Abgase, Lärm und Verschmutzung. Und letztendlich diese vielleicht ein Minus einfährt.

Auch der geringe Anteil an Lohnkosten und die Frage, wo der Betrieb seinen Hauptsitz hat, beeinflusst die Einnahmen der Kommune.

All diese Punkte sind im Zusammenhang mit der Klimaproblematik, dem Artenschutz und
der dauerhaften Vernichtung des Bodens als unsere Lebensgrundlage zu sehen und dagegen
abzuwägen, vor allem, wenn es darum geht, neue Gewerbegebiete zu erschließen.
Setzt man die Punkte wie monströse Flächenversiegelung, im Verhältnis dazu eine geringe
Mitarbeiterzahl, Umweltbelastungen für die Bevölkerung, Zerstörung von Boden und Wäldern, Eingriff in das Landschaftsbild ins Verhältnis zur tatsächlichen Nettogewerbesteuereinnahme, so erscheint der zügellose Ausbau der Logistik mit all seinen auftretenden Konsequenzen in der heutigen Tagen mehr als fraglich!

Inhalt mit blauer Schrift, V.i.S.d.P.: Wolfgang Heyer, Friedewald